Fischereiabgabemarke ab 14
Die nach § 22 des Fischereigesetzes für das Land Brandenburg zu entrichtende Fischereiabgabe beträgt für:
- Personen, die das vierzehnte Lebensjahr vollendet haben, für ein Kalenderjahr
12,00 Euro
- Personen, die das vierzehnte Lebensjahr vollendet haben, für fünf aufeinander folgende Kalenderjahre
40,00 Euro. (nur bei den unteren Fischereibehörden der Landkreise und kreisfreien Städte im Land Brandenburg erhältlich)